Mündliche Bauverhandlungen wieder möglich

Mündliche Bauverhandlung

Der Nationalrat hat am 13.5.2020 eine Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes 2020 beschlossen. Gemäß Artikel 2 des 12. COVID-19-Gesetzes ist die Durchführung von mündlichen Bauverhandlungen unter Einhaltung der Abstandsregel wieder uneingeschränkt möglich, alternativ werden geeignete technische Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung zugelassen.

Die bislang geltende Regelung sah demgegenüber vor, dass mündliche Verhandlungen und dergleichen nur durchzuführen sind, soweit dies zur Aufrechterhaltung einer geordneten Verwaltungsrechtspflege unbedingt erforderlich ist. Das hatte zur Folge, dass in den letzten Wochen kaum mündliche Verhandlungen durchgeführt wurden.

Mit der Gesetzesnovelle gibt es nun grünes Licht für die Gemeinden, Bauverhandlungen zügig und ohne weiteren Aufschub durchzuführen.

 

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