Die „kurz-lang“- Arbeitszeitmodelle erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Auch für 2022 gibt es eine Empfehlung der Sozialpartner.
Die kurz/lang-Modelle zeichnen sich dadurch aus, dass die Zahl der Arbeitstage pro Woche unterschiedlich ist. Es gibt kurze Wochen, die von Montag bis Donnerstag dauern und lange Wochen, die für alle Tage von Montag bis Freitag Arbeitszeit vorsehen. Die Arbeitszeit, die am Freitag der kurzen Woche entfällt, wird auf die übrigen Arbeitstage beider Wochen (also sowohl in der kurzen als auch in der langen Woche) verteilt. Damit lässt sich das Modell dem Grunde nach so gestalten, dass die tägliche Normalarbeitszeit nicht über neun Stunden hinausgehen muss.
Ist der Kurz/lang-Kalender verpflichtend?
Um dem Praktiker zu helfen, wird jedes Jahr im Vorhinein von den Bau-Sozialpartnern eine gemeinsame Empfehlung herausgegeben. Wer sich an die Empfehlung hält, hat die Gewissheit, dass einerseits alle rechtlichen Vorgaben entsprechend berücksichtigt werden, andererseits aber auch praktische Aspekte nicht zu kurz kommen (zB Vermeidung von häufigen Rhythmus -Wechseln).
Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Empfehlung besteht aber – wie der Name schon verrät – nicht. Wer für seinen Betrieb Abweichungen vornimmt, muss aber dennoch alle rechtlichen Vorgaben einhalten.
Was bedeuten die roten und die schwarzen Wochen im kurz/lang-Kalender?
Der Kollektivvertrag sieht insgesamt drei kurz/lang-Modelle vor, und zwar zwei für das System kurze/lange-Woche sowie ein lange/lange/kurze-Woche-Modell. Die Existenz von zwei kurz/lang-Modellen lässt sich nur historisch begründen und die Unterscheidung ist seit der Einführung des Taggeld-Systems im Jahr 2004 auch nicht mehr von grundlegender Bedeutung. Da der Kollektivvertrag in diesem Punkt aber nicht geändert wurde, enthält er nach wie vor beide Modelle (§§ 2B und 2C Kollektivvertrag Bauindustrie/Baugewerbe).
Beide kurz/lang-Modelle können ganzjährig angewendet werden. Anderes gilt für das lang/lang/kurz-Modell, das nur in 30 Kalenderwochen, die zwischen April und November liegen müssen, zulässig ist. Dieses Modell sieht grundsätzlich einen Rhythmus von zwei langen und einer kurzen Woche vor. In der Sozialpartnerempfehlung wird dieses Modell graphisch in roter Farbe dargestellt, die beiden kurz/lang-Modelle hingegen in schwarzer Farbe.
Was gilt für Angestellte?
Bei den Bauangestellten sieht der Kollektivvertrag nur ein kurz/lang-Modell vor; das Modell lange/lange/kurze Woche kann also mit Angestellten nicht vereinbart werden. Hier gibt es keine Empfehlung der Kollektivvertragsparteien. Aus praktischen Gründen empfiehlt es sich, die für die Arbeiter geltende Empfehlung zu verwenden.
Weitere Hinweise finden Sie unter www.bau.or.at/kv