Brüssel fairer Wettbewerb für alle

Im Zuge einer Delegationsreise nach Brüssel forderte die Bauinnung konkrete Maßnahmen, um aktuelle Fehlentwicklungen am EU-Binnenmarkt wirksam zu bekämpfen.

Ja zum EU-Binnenmarkt, aber fairer Wettbewerb für alle

Text: Mag. Paul Grohmann, Geschäftsstelle Bau

Fairer Wettbewerb und faire Arbeitsmärkte in Europa?“ – unter diesem Motto diskutierte die Bauinnung mit EU-Vertretern und Repräsentanten der europäischen Institutionen über aktuelleHerausforderungen bei grenzüberschreitenden Bauleistungen. Dabei wurden Auswirkungen bestehender und geplanter EU-Richtlinien auf die nationale Ebene beleuchtet.

EU gefordert

Bei Entsendungen von Arbeitnehmern ist die EU gefordert, auf einen fairen Wettbewerb zu achten. Fakt ist, dass Sozialversicherungsvorschriften im Ausland die Entsendeunternehmen, die nach Österreich hinüberarbeiten, massiv begünstigen. „Eine Studie der TU Graz belegt, dass zum Beispiel aus Ungarn oder Rumänien entsandte Arbeitnehmer legal um rund 30 Prozentbilliger arbeiten können“, so der steirische Landesinnungsmeister Alexander Pongratz in seiner Keynote in der Ständigen Vertretung Österreichs. Am Bau sind die Lohnkosten aufgrund der hohen Personalintensität wettbewerbsentscheidend. Solange Entsendeunternehmen ihre Lohnnebenkosten nach dem Herkunftslandprinzip leisten, verfügen diese über einen beachtlichen – legalen – Wettbewerbsvorteil. Zusätzlich aber umgehen viele ausländische Firmen österreichisches Recht und zahlen den in Österreich geltenden Lohn nicht in vollem Umfang. Laut Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) besteht im Baubereich bei jeder vierten ausländischen Entsendefirma der Verdacht auf Unterentlohnung. Bei österreichischen Firmen liegt der Vergleichswert bei weniger als einem Prozent.

Skepsis ob Dienstleistungskarte

Ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema ist der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission, eine europäische elektronische Dienstleistungskarte einzuführen. Diese wird von der Bauinnung skeptisch betrachtet. „Es ist zu befürchten, dass zusätzliche Erleichterungen beim Marktzugang keinen substanziellen Mehrwert bewirken, sondern lediglich zu noch mehr Wettbewerbsverzerrung in den Grenzregionen führen“, so Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel.

„Die EU-Institutionen dürfen ihr Augenmerk nicht nur auf die europaweite Durchsetzung der vier Grundfreiheiten legen, sondern müssen rasch auch geeignete Begleitmaßnahmen ergreifen, um die aus der Liberalisierung resultierenden Wettbewerbsverzerrungen hintanzuhalten“, so Frömmel abschließend.

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