Die neue Teilzeitmeldung

Seit 1.1.2018 gelten neue gesetzliche Regelungen, welche die Meldung von Teilzeit und fallweiser Beschäftigung betreffen. Um den damit verbundenen administrativen Mehraufwand für Betriebe bewältigbar zu halten, wurde eine neue Internet-Anwendung programmiert.

Die Zahl der Teilzeit-Beschäftigten stieg in den letzten Jahren exorbitant an. In manchen Firmen betrug dieser Anteil sogar 90 Prozent. Rasch äußerte die Gewerkschaft den Verdacht des Sozialbetrugs. Die Bundesinnung Bau wiederum erkannte die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung und suchte gemeinsam mit dem Bau-Sozialpartner nach Lösungen. Die Forderungen der Gewerkschaft Bau-Holz reichten dabei bis zum kompletten Verbot der Teilzeitbeschäftigung. Letztendlich beschloss der Gesetzgeber, dass jeder Teilzeit- bzw. fallweise Beschäftigte vor Arbeitsbeginn gemeldet werden muss. Heißt: vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit muss eine Meldung von Einsatzort sowie Lage und Ausmaß der Arbeitszeit an die BUAK erfolgen.

Im Bewusstsein, dass mit diesen Meldeverpflichtungen ein administrativer Mehraufwand unvermeidbar sein wird, drängte die Bundesinnung Bau auf eine praxisgerechte technische Lösung, die diesen Mehraufwand minimiert. Das Ergebnis ist eine BUAK-Software, die den Betrieben eine lebbare Handhabung der neuen Teilzeit-Meldung gewährleistet. Folgend eine Bedienungsanleitung im BUAK-Wortlaut:

So funktioniert die neue Teilzeitmeldung

Die Meldungen können über zwei verschiedene eBUAK-Applikationen erfolgen, die über das eBUAK-Portal (https://portal.buak.at/) erreichbar sind. Die Applikation „Meldungseingabe“ ist für die Bearbeitung von Mitarbeitern in Lohnbüros entwickelt worden. Die Applikation „Teilzeitmeldung“ soll Mitarbeiter mit mobilen Geräten, welche auf den Baustellen vor Ort im Einsatz sind, bei der Meldung unterstützen. Beide Applikationen erfüllen bezüglich der Erfassung von Teilzeitmeldungen dieselben Aufgaben.

Folgend nun ein Einblick, wie eine Teilzeitmeldung vorgenommen werden kann.

01 Erster Abschnitt der Startansicht

Ganz oben findet sich ein Kalenderblatt. Wird ein bestimmter Tag ausgewählt, so werden alle in Teilzeit gemeldeten Arbeitnehmer darunter aufgelistet. Am 5. Februar 2018 ist Franz Mustermann von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr auf einer Baustelle in der Musterstr. 50 in 1010 Wien beschäftigt.

Haben Sie viele Teilzeitkräfte zu verwalten, kann die angebotene Suchoption hilfreich sein. Nützen Sie die Pfeilbuttons zur Navigation in der Arbeitnehmer-Liste.

Für die Änderung der Lage bzw. des Ausmaßes der Arbeitszeit an diesem Tag steht der Link „Teilzeit ändern“ zur Verfügung. So lässt sich beispielsweise bei einem stärkeren Arbeitsaufkommen eine längere Tagesarbeitszeit melden.

Soll die Teilzeitvereinbarung mit einem bestimmten Datum enden und anschließend mit einer Vollzeitbeschäftigung fortgesetzt werden, so ist der Link „auf Vollzeit ändern“ auszuwählen.

02 Zweiter Abschnitt der Startansicht

Wenn Sie weiter nach unten scrollen bzw. wischen, erhalten Sie eine Übersicht aller Arbeitnehmer, welche mit einer laufenden Teilzeitvereinbarung gemeldet wurden.

Durch Antippen des Links „Teilzeit ändern“ gelangen Sie zur Monatsansicht, in welcher Sie einzelne Tage verändern können.

03 Änderungen und Ergänzungen in der Monatsansicht

In der Monatsansicht sehen Sie alle arbeitnehmerbezogenen Meldungen zu Arbeitszeit und Einsatzort übersichtlich dargestellt. Um bestehende Meldungen zu verändern, tippen Sie die blauen Eintragungen an. Möchten Sie neue Angaben hinzufügen, so tippen Sie in den weißen Bereich des gewünschten Kalendertages. In beiden Fällen öffnet sich ein Bearbeitungsfenster.

04 Bearbeitung eines bestimmten Tages

Im Bearbeitungsfenster können Meldungen im Detail erfasst bzw. verändert werden. Zuerst wird die Arbeitszeit erfasst, dann erfolgen die Angaben zum Einsatzort.

In den meisten Fällen wird als Einsatzort eine Baustelle erfasst werden. Alternativ können auch Angaben zu einem Bauhof oder zu sonstigen Einsatzorten (z.B. Angaben zu geplanten Routen bei LKW-Fahrten, u.ä.) erfolgen. Die Angabe „kein Einsatzort, da keine aktive Arbeitsleistung vorliegt“ steht für jene Fälle zur Verfügung, in welchen trotz Abwesenheit der Arbeitnehmerauf der Baustelle eine Zuschlagspflicht nach dem BUAG besteht (z.B. Krankenstand, Arztbesuch, Behördenweg,…). Diese Angabe kann ebenso erfolgen, wenn Zeitguthaben, welche vor dem 01.01.2018 entstanden sind, konsumiert werden.

Nach der Übernahme der Tagesmeldung ist noch die Monatsansicht zu speichern.

05 Eintritt erfassen

Im zweiten Abschnitt der Startseite finden Sie den Button „Eintritt erfassen“. Mit diesem gelangen Sie zur Arbeitnehmer-Erfassung.

Die Versicherungsnummern benötigen Sie, um die entsprechenden Arbeitnehmer erfassen zu können. Arbeitnehmer, welche bereits für Ihren Betrieb gearbeitet haben, werden zwecks Schnellerfassung in einer darunter stehenden Liste zur Auswahl gegeben. Um Herrn Mustermann Manfred wieder eintreten zu lassen, tippen wir auf seinen verlinkten Namen.

Stammdaten erfassen

Nun werden die Stammdaten von Herrn Mustermann Manfred zwecks Überprüfung angezeigt. Sind die erfassten Daten vollständig und korrekt, so kann „Schritt weiter“ gewählt werden.

06 Abschließende Angaben zur Teilzeitvereinbarung

In der nächsten Ansicht werden Angaben zu Lohn und Beruf des Arbeitnehmers gemacht. Darunter werden Sie aufgefordert, anzugeben, ob es sich um eine fallweise Beschäftigung bzw. eine Teilzeitvereinbarung handelt. Im Falle einer Teilzeitvereinbarung ist das entsprechende Häkchen zu setzen.

Ist die Teilzeitvereinbarung befristet, so kann das geplante Ende bereits angegeben werden. Ab den darauffolgenden Arbeitstag wird der Arbeitnehmer automatisch mit dem vollen Regiezuschlag verrechnet.

Nachdem die vereinbarten Wochenstunden angegeben wurden, wählen Sie aus, ob es sich um eine regelmäßige oder eine unregelmäßige Arbeitszeitverteilung handelt. Die Angabe eines regelmäßigen Arbeitszeitmodells hat den Vorteil, dass es automatisch vom System fortgesetzt wird und nur abweichende Korrekturen extra vorzunehmen sind.

Zur Erfassung des Arbeitszeitmodells und des ersten Einsatzortes nützen Sie die Wochenansicht. Klicken Sie in den entsprechenden Wochentag, um die regelmäßigen Arbeitszeiten zu erfassen.

Einzelne Arbeitstage, die keine Regelmäßigkeiten beinhalten, werden in der Monatsansicht für den jeweiligen Kalendertag erfasst. Nach Antippen des entsprechenden Kalendertages öffnet sich die unter Punkt 4 beschriebene Bearbeitungsansicht.

Wurden alle Arbeitszeiten und Einsatzorte erfasst, erhalten Sie im nächsten Schritt eine Übersichtsseite, die alle vorgenommenen Eingaben darstellt. Mit dem Button „Eintritt speichern“ ist der Prozess abgeschlossen und der neue Arbeitnehmer wird auf der Startseite gelistet.

Laufende Verbesserungen

Die BUAK hat mit dem Angebot der Online-Eingabe versucht, eine praxisnahe Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. An der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit wird laufend gearbeitet und via Newsletter am eBUAK-Portal informiert.

Kommentar

Die Anti-Ausreden-Meldung

In den letzten Jahren ist die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in der BUAK kontinuierlich angestiegen und betrug zuletzt knapp zehn Prozent. Angesichts solcher Zahlen lag der Verdacht nahe, dass manche Mitbewerber am Markt einen Vollzeitbeschäftigten nur als Teilzeitbeschäftigten meldeten, um sich so die BUAGZuschläge zu ersparen.

Im Kampf gegen diese Version von Sozialbetrug hat der Gesetzgeber daher strengere Bestimmungen für die Meldung von Teilzeitbeschäftigten beschlossen. Muss nämlich die Lage der Arbeitszeit im Vorhinein gemeldet werden, fällt bei der Kontrolle die Ausrede weg, dass diese Kontrolle just an jenem Tag stattfinde, an dem der Teilzeitbeschäftigte seiner Arbeit nachgehe. Mit dieser Meldepflicht konnten weitergehende Maßnahmen – wie etwa das Verbot von Teilzeitarbeit – verhindert werden.

Leider wächst dadurch der Administrationsaufwand auch für seriöse Unternehmen, was aber nun einmal in der Natur der Sache liegt. Auch der Schaffner muss in der Straßenbahn alle Fahrgäste kontrollieren – die Schwarzfahrer melden sich ja nicht freiwillig. Und auch hier müssen jene, die ehrlich bezahlt haben, ihren Fahrschein aus der Tasche hervorkramen. Kann lästig sein, ist aber notwendig.

Senator H. C. KR Ing. Hans-Werner Frömmel

Bundesinnungsmeister

Nach oben Skip to content