Der gewerberechtliche Geschäftsführer

Was ist bei der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers (gew. GF) zu beachten? Inwieweit ist der Einsatz eines gew. GF bei mehreren Unternehmen rechtlich möglich? Wofür haftet er? Der folgende Beitrag liefert Antworten auf oft gestellte Fragen.

Text: Andreas Nachbaur

Das Institut des gew. GF wurde geschaffen, um die fachlich einwandfreie Gewerbeausübung und die Einhaltung der gewerblichen Vorschriften in einem Unternehmen sicherzustellen.

Voraussetzungen

Entscheidet sich ein Unternehmen, einen gew. GF zu bestellen, oder ist dies zwingend erforderlich, so ist darauf zu achten, dass der gew. GF eine entsprechende Position im Unternehmen (Beschäftigung in der Höhe von 20 Wochenstunden in der Beschäftigungsgruppe A4 oder alternativ, bei juristischen Personen, als unternehmensrechtlicher GF. Die Prokura allein ist nicht ausreichend!) einnimmt, seiner Bestellung nachweislich zustimmt, Anordnungsbefugnis besitzt und sich im Unternehmen ausreichend betätigt. Bei Bestellung eines gew. GF in mehreren Unternehmen ist gerade das letztgenannte Kriterium hinsichtlich der Abgrenzung zum Scheingeschäftsführer wesentlich. Zur Beurteilung werden hierbei die Art und der Umfang des Gewerbebetriebs sowie die Lebensumstände des Geschäftsführers herangezogen. Gelegentliche Besuche auf Baustellen genügen nicht. Die Rechtsprechung hat die ausreichende Betätigung in jenem Fall verneint, bei dem ein gew. GF für zwei Unternehmen bestellt werden wollte und diese sich in einer Entfernung von 200 Kilometern zueinander befanden. Die Anstellung eines Scheingeschäftsführers hat zur Folge, dass der geschlossene Arbeitsvertrag nichtig ist und ein Entgeltanspruch gegenüber dem Unternehmen nicht besteht. Bereits bezahlte Gehälter können vom Unternehmen jedoch nicht mehr zurückgefordert werden.

Haftung des gew. GF

Der gew. GF haftet den Behörden gegenüber primär für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften. Diesen gegenüber haftet er daher nicht für die Einhaltung von sozialversicherungs-, steuer-, insolvenz-, arbeitnehmerschutz-, baurechtlichen (!) etc. Vorschriften.

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